Aktuelles zum Fachinformationssystem „Siegelregister“ der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland

  1. Allgemeine Hinweise zum Siegelregister
  2. Rechtliche Grundlagen zur Nutzung des Siegelregisters
  3. Service

1. Allgemeine Hinweise zum Digitalen Siegelregister

Im Digitalen Siegelregister (im Folgenden Siegelregister genannt) werden kostenlos Abdrucke der geltenden Kirchensiegel der ca. 1.600 siegelberechtigten kirchlichen Körperschaften mit ergänzenden Angaben (z. B. Siegelberechtigte Körperschaft, Siegelbildbestandteile, Siegelgrafiker, Einführungsdaten) in einer anwenderfreundlichen Datenbank zur Verfügung gestellt.

Das Siegelregister gibt die im Landeskirchenamt aktenkundigen Daten wieder und wird laufend erweitert und aktualisiert. Eine Grundlage dieser Daten bilden die von den siegelberechtigten Körperschaften speziell für das Siegelregister zur Verfügung gestellten Unterlagen.
Ergänzt wurden die Angaben durch Recherche in den amtlichen Bekanntmachungen im Kirchlichen Amtsblatt der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland sowie in den Vorgänger-Bekanntmachungsorganen Kirchliches Amtsblatt der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Mecklenburgs , Gesetz- und Verordnungsblatt der Nordelbischen Evangelisch-Lutherischen Kirche und Amtsblatt der Pommerschen Evangelischen Kirche.

Vor der Genehmigung eines neuen oder geänderten Kirchensiegels ist unter anderem die Individualität des Siegelbildentwurfes zu überprüfen. Dieser Arbeitsschritt konnte bisher nur mit sehr hohem Zeitaufwand durchgeführt werden. Das Siegelregister soll den Kirchenkreisverwaltungen den notwendigen Vergleich eines neuen Kirchensiegelentwurfes mit den bereits in Gebrauch befindlichen Kirchensiegeln auf dem Gebiet der Nordkirche ermöglichen und durch die Suchfunktionen erleichtern.

Darüber hinaus bietet das Siegelregister Anregungen für die Beratung der Kirchengemeinden und Kirchengemeindeverbände bei deren Siegelgestaltung, z. B. hinsichtlich der Darstellung von christlichen Heiligen und anderen Namenspatronen, sowie einen schnellen Zugriff auf die Siegeldaten der Siegelberechtigten im Kirchenkreisgebiet.

Unter dem Menüpunkt „Hilfe“ wird die Benutzung des Siegelregisters mir ihren verschiedenen komfortablen Suchfunktionen erläutert.

2. Rechtliche Grundlagen zur Nutzung des Siegelregisters

Das Landeskirchenamt besitzt nicht die Rechte für eine frei zugängliche Veröffentlichung der geltenden Kirchensiegel im Internet. Der Zugang zum Siegelregister wird daher aus rechtlichen Gründen ausschließlich den für die Siegel-Sachbearbeitung verantwortlichen Mitarbeitenden und ihren Vorgesetzten passwortgeschützt, lediglich für den internen Gebrauch und mit persönlichen Zugangsdaten zur Verfügung gestellt.

Eine Weitergabe der Zugangsdaten oder der Kirchensiegelabbildungen des Siegelregisters an Dritte ist nicht gestattet.

Um Zugänge zum Siegelregister der Nordkirche freischalten zu können, benötigt das Landeskirchenamt Angabe von

  • Vorname,
  • Nachname,
  • dienstliche E-Mail-Adresse
  • und dienstliche Telefonnummer
der in den Kirchenkreisverwaltungen für die Siegelsachbearbeitung und -genehmigung verantwortlichen Mitarbeitenden per E-Mail an recht[at]lka.nordkirche.de

Alle Nutzungsberechtigten werden auf die Einhaltung des Urheberrechtsschutzes verpflichtet und erhalten nach kurzer Frist eine automatisch erstellte E-Mail mit ihren persönlichen Zugangsdaten.

Bitte informieren Sie das Landeskirchenamt unverzüglich über Veränderungen in den Zuständigkeiten für Siegelangelegenheiten in Ihrem Haus, damit wir die Zugänge zum Siegelregister anpassen können.

3. Service

Bei Fragen und Anregungen zum Siegelregister der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland wenden Sie sich bitte an:

Martina Wendt
Dezernat Recht, Landeskirchenamt, Dänische Straße 21-35, 24103 Kiel
Tel.-Nr.: 0431 9797-768
E-Mail: martina.wendt[at]lka.nordkirche.de


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